Vorlage eines Schutzvertrages für eine Tiervermittlung!

Mir wurde immer wieder, von Menschen die ihr Tier abgeben müssen, die Fragen gestellt : Wie schreibt mann einen Schutzvertrag?

Daraufhin habe ich mir beim Verein Menschen für Tiere - Tiere für Menschen e. V. einen Vordruck geben lassen und werde diesen jetzt für Privatleute umschreiben. Wenn Sie Ihr Tier abgeben müssen und angst haben an sogenannte Tierhändler zu geraten, kopieren sie sich den nachfolgenden Schutzvertrag. Wer ihnen diesen Vertrag unterzeichnet kann mit ihrem Tier anschließend nicht handeln.

 

Schutzvertrag

Herr/Frau/Familie .......................... aus ...................................

Tel:...........................übergibt an

Name:

Vorname:

Beruf:

Wohnort:

Straße/Hausnummer:

Tel.-Nr.

ausgewiesen durch Personalausweis-Nr.

ausgestellt durch                             am

folgendes Tier.

Art:                              Aussehen/Rasse:

Geschlecht:                 Alter:                  Impfungen:

Sonstiges:

1. Der Übernehmer verplichtet sich, das ihm übergebene Tier in guter Pflege zu halten, alle Mißhandlungen zu vermeiden und solche durch Dritte nicht zu dulden. Im Krankheitsfall sorgt er für tierärztliche Betreuung.

2. Grundsätzlich werden Tiere nur abgegeben, wenn sie künftig in der Wohnung gehalten werden. Haustiere brauchen Familienanschluß. Ihre Unterbringung in dunklen, schlecht belüfteten oder zu kleinen Räumen ist untersagt. Ebenfalls ist untersagt, Tiere in Zwingern zu halten.

3. Das Tier darf keinesfalls weiter verkauft oder verschenkt werden. Es ist, wenn es unvermeidlich wieder abgegeben werden muß, kostenlos an den Übergeber, nach vorheriger Rücksprache, zurückzugeben. Sollte der Übernehmer einen neuen Besitzer für das Tier gefunden haben muß der Übergeber auf jedenfall erst schriftlich zustimmen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe von 500,--€ zu zahlen.

4. Die Einhaltung der Vereinbarung darf vom Übergeber jederzeit überprüft werden. Ist die Tierhaltung zu beanstanden und wird die Zuwiderhandlung trotz Anmahnung fortgesetzt kann der Übergeber die Herausgabe des Tieres verlangen. Eine Entschädigung hat der Übergeber nicht zu leisten.

5. Die Tötung des Tieres bedarf der Zustimmung. Sie hat schmerzlos durch einen Tierarzt zu erfolgen. Muß das Tier sofort getötet werden ist eine tierärztliche Bestätigung vorzulegen.

6.Ein Abhandenkommen des Tieres meldet der Übernehmer sofort dem Übergeber.

7.Wenn ein Wohnungs- bzw. Ortswechsel stattfindet, so teilt der Übernehmer unverzüglich die genaue Anschrift und Telefonnummer dem Übergeber mit.

 

Der Übernehmer bestätigt, eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben und daß die vorstehenden Bedingungen mit ihm erläutert und von ihm anerkannt worden sind.

 

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  Übergeber                                                                             Übernehmer

 

 

 

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